Geschichtliche Entwicklung der Bewachung


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Das bis dato stündliche Ansagen der Zeit wurde erst im späten Mittelalter durch mechanische Uhren ersetzt. Auch wenn diese Turmuhren stündlich schlugen, so musste dennoch der Nachtwächter die jeweilige Stunde ausrufen, da Stundenschlag ungleich unwichtiger war als heute. So soll sogar in Bern ein Nachtwächter zum Tode verurteilt worden sein, weil er seine Pflicht, die Zeitansage, zu oft verpasst haben soll. So etwas blieb jedoch die Ausnahme, in der Regel war der Dienst nicht allzu gefährlich.
In einigen Gemeinden war es üblich, dass das Begleiten des Brautpaares nach der Hochzeitsfeier vom Wirtshaus nach Hause zu den Aufgaben des Nachtwächters gehörte. Noch im 19. Jahrhundert leistete ein Nachtwächter im thüringischen Döllstedt eine ganz besondere Art der Zuwendung. Er erhielt den so genannten »Quäcksgroschen« (quäcken = weinen), weil er in der Hochzeitsnacht des Paares gezwungen war, die Klagerufe der Frau mit anzuhören.

Man muss schon an magische Elemente denken, zumindest wenn man bedenkt, was der Nachtwächter durch seine Begleitung beim Brautbettsegen geleistet hat. Mit der Nacht vertraut, geriet er schon vorweg in die Nähe irrationaler Vorstellungen. Durch laute Geräusche, wie das Schnarren und Klappern oder das Schlagen gegen Türen mit dem Stock, sollten Bettler und Diebe vertrieben werden sowie Geister und Nachtdämonen. Mit dem Blasen des Hornes (stammte meist von einer Kuh) konnte man nicht nur jedwedes Signal geben, sondern beabsichtigte auch zugleich schadenstiftende Geister zu vertreiben.
Nachtwächter, Türmer, Henker, Büttel, Totengräber, Bader, Müller, Schinder und Schornsteinfeger galten bis in das 18. Jahrhundert hinein als »unehrliche Leute«.
Diesen Berufsgruppen wurde keinerlei Ansehen geschenkt und sie gehörten damit zum niedrigen Stand in der Gesellschaft. Man kann sich nur erklären, warum der Nachtwächter als unehrlich galt, wenn man bedenkt, wie unheimlich die Nacht für die Leute im Mittelalter gewesen sein muss (Mitternacht galt noch als Geisterstunde). Erst ein Reichsbeschluss im Jahre 1731 stellte die Nachtwächter mit den übrigen Bürgern gleich. Seine Merkmale waren neben dem Horn die Laterne, zwar schon aus der Ferne gut sichtbar aber notwendig, da es zu dieser Zeit noch keine Straßenbeleuchtung gab. Ein weiteres Requisit von ihm war die Hellebarde.

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